§ 3 LVergV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1998

Diese Verordnung wurde auf Grund des § 32 Abs 2 des Vergabekontrollgesetzes 2002 mit Ablauf des 31.12.2002 aufgehoben.

Verwendung von Formularen

§ 3

Bei der Vergabe von Aufträgen sind für die Bekanntmachungen, die aufgrund der als Landesrecht anzuwendenden §§ 62, 63, 72 Abs 1 und 2, 74 Abs 1 und 2, 79, 80 Abs 1 und 2, 81 Abs 1, 86, 88 Abs 1 und 2, 90 Abs 1 Z 1, 94 Abs 9 und 96 Abs 5 BVergG vorzunehmen sind, die einen Bestandteil der Bundes-Vergabeformularverordnung, BGBl II Nr 250/1997, bildenden Formulare zu verwenden. Die Formulare können in elektronischer oder in Papierform verwendet werden.

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