§ 3 LDHG. 1966

Alte FassungIn Kraft seit 07.5.1983

§ 3

Zuständigkeit des Bezirksschulrates

Dem Bezirksschulrat obliegen hinsichtlich der Landeslehrer für Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie für Polytechnische Lehrgänge folgende Aufgaben:

  1. 1. Entgegennahme des Dienstgelöbnisses,
  2. 2. vorübergehende Zuweisung innerhalb des Amtsbereiches, soweit es sich nicht um den Inhaber einer schulfesten Stelle handelt oder damit nicht die Betrauung mit der Leitung verbunden ist.
  3. 3. Einschränkung der Anwesenheitspflicht des Leiters
  4. 4. Gewährung eines außerordentlichen Urlaubes bis zu einer Woche,
  5. 5. Gewährung eines Pflegeurlaubes
  6. 6. Durchführung von Vorerhebungen in Disziplinarangelegenheiten,
  7. 7. Dank und Anerkennung für Verdienste im Schulwesen (Kollegium).
  8. 8. (Anm.: entfallen)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 22/1983

02.02.2014

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