§ 3 Heimarbeitstarif für Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe durch Heimarbeiter/innen

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2015

Heimarbeitszuschlag

§ 3

Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen gesondert auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 10%.

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