§ 3.
Hat der Kandidat mehr als ein Drittel der vorgesehenen Vortragsstunden versäumt, so ist die Zulassung zum Intendanzkurs zu widerrufen.
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2025
Gesetzesnummer
10008460
Dokumentnummer
NOR12098802
alte Dokumentnummer
N61979111500
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