Durchführung des mündlichen Teiles
§ 3.
(1) Der mündliche Prüfungsteil ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen. Die Gesamtzahl der Prüflinge, die gemeinsam geprüft werden, soll fünf nicht übersteigen.
(2) Die Reihenfolge der Prüfer bestimmt der Vorsitzende.
(3) Die Fragestellung hat dem Zweck der Lehrabschlußprüfung und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen.
(4) Die Dauer der mündlichen Prüfung soll je Prüfling 40 Minuten nicht übersteigen. Eine Verlängerung kann im Einzelfall erfolgen, wenn der Prüfungskommission eine zweifelsfreie Beurteilung - auch unter Berücksichtigung der schriftlichen Arbeit - des Prüflings sonst nicht möglich erscheint.
(5) Im Gegenstand “Geschäftsfall im Fotohandel" ist ausgehend von der schriftlichen Arbeit insbesondere auf die brancheneinschlägigen Vorschriften des Handels-, Steuer- und Gewerberechtes in ihrer praktischen Anwendung und Auswirkung Bedacht zu nehmen.
(6) Die Fragestellung im Gegenstand “Geräte- und Materialkunde" hat die Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten der fotografischen und audiovisuellen Handelsartikel sowie physikalische, chemische und technische Grundbegriffe der Fotografie, soweit sie in der Verkaufspraxis für die Erklärung fotografischer Handelsartikel notwendig sind, zu umfassen. Ferner ist auf die technischen Berufsvorschriften (Normen) Bedacht zu nehmen.
(7) Bei der Fragestellung im Gegenstand “Foto- und Filmtechnik" ist auf die Auswertung aller wichtigen physikalischen, chemischen und technischen Prozesse der Fotografie und Schmalfilmtechnik sowie auf die Grundregeln der Aufnahmetechnik, soweit sie für die Verkaufspraxis von Bedeutung sind, Wert zu legen.
(8) Im Gegenstand “Verkaufspraxis" ist bei der Fragestellung auf die spezielle Kundenberatung für Foto, Film und Audiovision, auf Werbung, auf verkaufsbezogene rechtliche Bestimmungen (z. B. Preisauszeichnungsvorschriften) und Berufsvorschriften des Fachgebietes Bedacht zu nehmen und ein möglichst lebendiges Verkaufsgespräch zu führen.
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2026
Gesetzesnummer
10006450
Dokumentnummer
NOR12071154
alte Dokumentnummer
N51976148020
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