§ 3 Erklärung des KV für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österr. Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2017

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

§ 3.

Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Februar 2017 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2018

Gesetzesnummer

20009828

Dokumentnummer

NOR40191531

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