materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 180/2025
Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3.
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Februar 2025 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2025
Gesetzesnummer
20012873
Dokumentnummer
NOR40269173
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