materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 134/2016
Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3.
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Jänner 2016 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
Zuletzt aktualisiert am
21.09.2023
Gesetzesnummer
20009382
Dokumentnummer
NOR40176732
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