materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 446/2021
Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3.
Die Wirksamkeit dieser Satzung beginnt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Generalkollektivvertrages.
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2021
Gesetzesnummer
20011482
Dokumentnummer
NOR40231425
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