§ 3 Ergänzungsstudium zum Erwerb des internationalen Magisteriums der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Linz

Alte FassungIn Kraft seit 18.5.1991

Studienzulassung

§ 3.

Zulassungsvoraussetzungen sind:

  1. 1. der Nachweis gleichwertiger Vorstudien an einer in Österreich anerkannten ausländischen Universität im Ausmaß von mindestens sechs Semestern und jedenfalls
  2. 2. der Nachweis eines verliehenen Bachelor-Grades oder eines anderen internationalen Studienabschlusses.

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2025

Gesetzesnummer

10009779

Dokumentnummer

NOR12123629

alte Dokumentnummer

N7199115235J

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