Rechtsnormen
Bundesgesetze
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§ 3 Einführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseure
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01.8.1974 bis 30.09.1986 (BGBl. Nr. 175/1986)
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Stichworte
Lehrzeit
Handelskammer