§ 3.
Die Grundlagenfächer umfassen 20 Semesterwochenstunden. Sie dienen der theoretischen und methodologischen Vertiefung des Studiums. Die Lehrveranstaltungen sind aus den sozialwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern sowie aus dem Lehrveranstaltungsangebot zur Methodologie der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Forschung zu wählen.
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2026
Gesetzesnummer
10010019
Dokumentnummer
NOR12126381
alte Dokumentnummer
N7199657916J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
