§ 3 Ausnahmen von der Einhebung des Behandlungsbeitrages-Ambulanz

Alte FassungIn Kraft seit 10.3.2001

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 71/2003 und BGBl. I Nr. 33/2001).

Befundung und Begutachtung

§ 3.

Fälle des § 135a Abs. 2 Z 2 ASVG sind solche, in denen ein Auftrag eines Sozialversicherungsträgers oder eines Gerichtes in Zusammenhang mit einem Verfahren über Leistungssachen zur Einweisung in eine Ambulanz zwecks Befundung oder Begutachtung vorliegt.

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2025

Gesetzesnummer

20001231

Dokumentnummer

NOR40017409

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