§ 3 Änderung der Landesgrenze Burgenland - Steiermark

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.1974

§ 3

Spätere Änderungen der Mittellinie des Rittscheinbaches und des Raabflusses haben auf den Verlauf der Landesgrenze in den in den §§ 1 und 2 genannten Grenzstrecken keinen Einfluß.