§ 35 StKBBG

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2000

§ 35

Raumprogramme und Freispielflächen

Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Bestimmungen zur Ausführung des § 34 zu erlassen. Dabei ist auf die nachstehend angeführten Mindesterfordernisse Bedacht zu nehmen:

29.12.2020

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