§ 35 LWK-G

Alte FassungIn Kraft seit 22.1.2000

Wahlordnung

§ 35

Nähere Anordnungen über die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen, die Geschäftsführung der Wahlbehörden sowie über die Berufung der Ersatzmitglieder hat eine Wahlordnung zu treffen, die von der Landesregierung durch Verordnung zu erlassen ist.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)