§ 35
Mildtätige (humanitär, wohltätig) sind solche Zwecke, die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 35
Mildtätige (humanitär, wohltätig) sind solche Zwecke, die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen.
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