§ 34 TROG 2011

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2011

§ 34

Förderung der Gemeinden

Das Land Tirol hat als Träger von Privatrechten den Gemeinden Zuschüsse zu den Kosten der Ausarbeitung und der (weiteren) Fortschreibung der örtlichen Raumordnungskonzepte zu gewähren.

30.06.2011

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