§ 34
Förderung der Gemeinden
Das Land Tirol hat als Träger von Privatrechten den Gemeinden Zuschüsse zu den Kosten der Ausarbeitung der örtlichen Raumordnungskonzepte zu gewähren.
18.06.2026
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Das Land Tirol hat als Träger von Privatrechten den Gemeinden Zuschüsse zu den Kosten der Ausarbeitung der örtlichen Raumordnungskonzepte zu gewähren.
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