§ 31 PGG

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1995

Inkrafttreten

§ 31

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend mit Wirksamkeit zum 1. Juli 1993 erlassen werden.

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