§ 302 LAO 2000

Alte FassungIn Kraft seit 17.5.2000

§ 302

Unterrichtung der örtlichen Dienstnehmervertreter

Unbeschadet des § 309 haben die Mitglieder des SCE-Betriebsrates die Dienstnehmervertreter der Europäischen Genossenschaft, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe über Inhalt und Ergebnisse der nach den Bestimmungen dieses Unterabschnittes durchgeführten Unterrichtung und Anhörung zu informieren.

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