Lehrgang „Motopädagogik – Master Programm“
§ 2.
Die Niederösterreichische Landesakademie in St. Pölten ist berechtigt, den viersemestrigen Lehrgang „Motopädagogik – Master Programm“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des viersemestrigen Lehrganges „Motopädagogik – Master Programm“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Arts“, abgekürzt „MA“, zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
30.03.2026
Gesetzesnummer
20004341
Dokumentnummer
NOR40069657
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