§ 2 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ sowie Festlegung der akademischen Grade Master of Science in Counseling“ und Master in European Studies“; Lehrgang Psychosoziale Beratung“ und Lehrgang Internationales und europäisches Wirtschaftsrecht für Wirtschaftswissenschafterinnen und Wirtschaftswissenschafter“, Schloss Hofen – Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2005

Lehrgang “Internationales und europäisches Wirtschaftsrecht für Wirtschaftswissenschafterinnen und Wirtschaftswissenschafter"

§ 2.

Die Schloss Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg, ist berechtigt, den Lehrgang “Internationales und europäisches Wirtschaftsrecht für Wirtschaftswissenschafterinnen und Wirtschaftswissenschafter" als “Lehrgang universitären Charakters" zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges “Internationales und europäisches Wirtschaftsrecht für Wirtschaftswissenschafterinnen und Wirtschaftswissenschafter" hat an die Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad “Master in European Studies", abgekürzt “M.E.S.", zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2025

Gesetzesnummer

20004315

Dokumentnummer

NOR40069353

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