Masterlehrgang „Mediation und Konfliktregelung“
§ 2.
Die Arge Bildungsmanagement, Wien, ist berechtigt, den Masterlehrgang „Mediation und Konfliktregelung“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Masterlehrganges „Mediation und Konfliktregelung“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Arts (Mediation)“, abgekürzt „MA“, zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
30.03.2026
Gesetzesnummer
20004083
Dokumentnummer
NOR40064050
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
