§ 2.
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges für orale Implantologie hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad “Master of Dental Science", abgekürzt “MDSc", zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2025
Gesetzesnummer
20003491
Dokumentnummer
NOR40054361
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