§ 2 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Akademischer Grad Master of Science“, Fachhochschule Technikum Wien, Lehrgang Projektentwicklung, Management, Kontrolle, Beratung und Logistik im Bauwesen für Führungskräfte“

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2004

§ 2.

Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges “Projektentwicklung, Management, Kontrolle, Beratung und Logistik im Bauwesen für Führungskräfte" hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad “Master of Science", abgekürzt “MSc", zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2025

Gesetzesnummer

20003085

Dokumentnummer

NOR40048136

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