§ 2.
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges “Executive MBA in Projekt- und Prozessmanagement" hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad “Master of Business Administration in Projekt- und Prozessmanagement", abgekürzt “MBA", zu verleihen.
Schlagworte
Projektmanagement
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2026
Gesetzesnummer
20002632
Dokumentnummer
NOR40040140
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