§ 2 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung Akademische Betriebsassistentin“ und Akademischer Betriebsassistent“, Lehrgang Ennstal – Technologie-Information-Wirtschaft“, Schulerhalteverein Benediktinerstift Admont

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2002

§ 2.

Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Ennstal – Technologie-Information-Wirtschaft“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Betriebsassistentin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Betriebsassistent“ zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2026

Gesetzesnummer

20002067

Dokumentnummer

NOR40032336

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