Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).
Studiendauer und Studiengliederung
§ 2.
Das Studium umfaßt zehn Semester und gliedert sich in drei Studienabschnitte. Der erste Studienabschnitt umfaßt fünf Semester, der zweite Studienabschnitt zwei Semester und der dritte Studienabschnitt drei Semester. Jeder Studienabschnitt wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen.
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2026
Gesetzesnummer
10009821
Dokumentnummer
NOR12123931
alte Dokumentnummer
N7199220935J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
