Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).
Studienabschnitte und Studiendauer
§ 2.
Das Studium der Studienrichtung Kunstgeschichte besteht aus zwei Studienabschnitten und erfordert, einschließlich der für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehenen Zeit, die Inskription von acht Semestern. Die beiden Studienabschnitte umfassen je vier Semester.
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2026
Gesetzesnummer
10009985
Dokumentnummer
NOR12125919
alte Dokumentnummer
N7199548874J
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