§ 2 StKBBG

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2000

§ 2

Geschlechtsspezifische Bezeichnungen

Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der weiblichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der männlichen Form und umgekehrt.

29.12.2020

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