§ 2 SoFmV 2024/2025

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2024

Höhe der Sonderförderung für die Besuchspflicht für private (Tageseltern)Rechtsträger

§ 2

Für die Betreuung von besuchspflichtigen Kindern mit Wohnsitz in Österreich in Einrichtungen von privaten (Tageseltern)Rechtsträgern beträgt die Höhe des Zuschusses für das Kinderbetreuungsjahr 2024/2025 je besuchspflichtigem Kind 1.964,70 €.

22.05.2024

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