§ 2 S.VKG 2007

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Zuständigkeit des Landesverwaltungsgerichts

§ 2

Über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers im Sinn des § 1 Abs 1 und 2 in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens entscheidet das Landesverwaltungsgericht.

05.03.2014

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