§ 2  S.TZV

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2010

Begriffsbestimmungen

§ 2

Im Sinn dieser Verordnung gilt als:

  1. 1. eigene Zuchtpopulation einer Zuchtorganisation: die im Zuchtbuch oder Zuchtregister der Zuchtorganisation eingetragenen, vermerkten oder registrierten Tiere;
  2. 2. Eigenkontrolle: die Erhebung von Daten im Rahmen der Leistungsprüfung durch den Tierhalter oder dessen Beauftragten;
  3. 3. Erhaltungszucht (Erhaltung von Genreserven): Zucht einer gefährdeten Rasse, welche vorrangig dem Zweck der Erhaltung der genetischen Vielfalt dient;
  4. 4. Hauptleistungsmerkmal: ein Leistungsmerkmal gemäß Z 8 zur Beurteilung der Eignung eines Tieres für eine Hauptnutzungsrichtung;
  5. 5. Hauptnutzungsrichtung: ein im Rahmen des Zuchtprogramms (Zuchtziel) festgelegter wesentlicher Verwendungszweck einer Rasse;
  6. 6. Hilfsmerkmal: eine tierzuchtfachlich angemessen unmittelbar beobachtbare oder messbare Eigenschaft eines Tieres, die nach dem Zuchtprogramm zur Beurteilung eines Leistungsmerkmals gemäß Z 8 lit. b erhoben wird;
  7. 7. Indexwert: eine aus mehreren Leistungsmerkmalen oder Hilfsmerkmalen eines Tieres errechnete Kennzahl (zB der Gesamtzuchtwert);
  8. 8. Leistungsmerkmal: eine nach dem Zuchtprogramm einer Leistungsprüfung zu unterziehende Eigenschaft eines Tieres, die tierzuchtfachlich angemessen
  1. a) unmittelbar beobachtet oder gemessen oder
  2. b) mittels mehrerer Hilfsmerkmale beurteilt
  1. 9. Nicht-Zuchttiere: Tiere gemäß § 1 Abs. 1 S.TZG, die keine Zuchttiere im Sinn des § 2 Z 24 S.TZG sind;
  2. 1 0. Rassenmerkmale: die wesentlichen Eigenschaften einer Rasse, einschließlich der äußeren Erscheinung (Exterieur), bekannter genetischer Besonderheiten und Erbfehler sowie gegebenenfalls auch der Charaktereigenschaften einer Rasse;
  3. 11. Selektionsstufe: eine Tiergruppe, die für die Erzeugung von Nachkommen in einem Zuchtprogramm nach bestimmten Kriterien zur Erreichung des Zuchtziels ausgewählt wird;
  4. 12. Vorbuch: eine zusätzliche (besondere) Abteilung innerhalb eines Zuchtbuchs neben der Hauptabteilung zur Erfassung von nicht zur Eintragung in die Hauptabteilung geeigneten Tieren.

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