§ 2 L-UVG 1998

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1998

Ausübung von Dienstverhältnissen zu Gebietskörperschaften

durch Mitglieder des Landtages

§ 2

Das Verfahren bei der Ausübung von Dienstverhältnissen zu einer Gebietskörperschaft durch Mitglieder des Landtages ist im § 6a des Unvereinbarkeitsgesetzes 1983 geregelt.

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