§ 2 Höchstsätze der Entgelte für Veröffentlichungen im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung"

Alte FassungIn Kraft seit 20.3.2002

Höchstentgelte

§ 2.

(1) Für die Veröffentlichungen gemäß § 1 darf die Wiener Zeitung GmbH dem betroffenen Rechtsträger höchstens folgende Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnen:

  1. 1. Grundvergütung für die Veröffentlichung inklusive fünf Zeilen Veröffentlichungstext 40,00 €;
  2. 2. Für jede weitere angefangene Zeile 6,00 €.

(2) Unter Zeile gemäß Abs. 1 sind 43 Zeichen inklusive Leerzeichen zu verstehen.

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2023

Gesetzesnummer

20001868

Dokumentnummer

NOR40029080

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