Höchstentgelte
§ 2.
(1) Für die Veröffentlichungen gemäß § 1 darf die Wiener Zeitung GmbH dem betroffenen Rechtsträger höchstens folgende Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnen:
- 1. Grundvergütung für die Veröffentlichung inklusive fünf Zeilen Veröffentlichungstext 40,00 €;
- 2. Für jede weitere angefangene Zeile 6,00 €.
(2) Unter Zeile gemäß Abs. 1 sind 43 Zeichen inklusive Leerzeichen zu verstehen.
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2023
Gesetzesnummer
20001868
Dokumentnummer
NOR40029080
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