§ 2 Heimarbeitstarif für Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe durch Heimarbeiter/innen

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2016

Entgelte

§ 2

Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 8,88 € zu berechnen.

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2017

Gesetzesnummer

20009572

Dokumentnummer

NOR40182422

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