materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 249/2022
Entgelte
§ 2.
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 9,25 € zu berechnen.
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2022
Gesetzesnummer
20011589
Dokumentnummer
NOR40235699
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