§ 2 Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiter/innen

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2016

Entgelte

§ 2

Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 8,22 € zu berechnen.

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2017

Gesetzesnummer

20009569

Dokumentnummer

NOR40182384

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