§ 2
Aufgaben der/des Vorsitzenden
(1) Die Aufgaben der/des Vorsitzenden sind:
- 1. die Vertretung des Regionalvorstandes nach außen;
- 2. die Umsetzung der durch das Gesamtgremium des Regionalvorstandes gefassten Beschlüsse;
- 3. die laufende Verwaltung des Regionalvorstandes;
- 4. die Einberufung der Sitzungen des Gesamtgremiums des Regionalvorstandes, die Entgegennahme von Anträgen, die Festsetzung der Tagesordnung und die Leitung der Sitzungen;
- 5. die Besorgung aller Aufgaben, die das Gesamtgremium des Regionalvorstandes der/dem Vorsitzenden zur alleinigen Besorgung übertragen hat.
(2) Im Falle der Abwesenheit der/des Vorsitzenden obliegen deren/dessen Aufgaben der/dem stellvertretenden Vorsitzenden.
14.04.2016
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