Darstellung der Frauenquote
§ 2.
Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, liegt insbesondere in der Verwendungsgruppe A1 die Frauenquote unter 50 %. Gegenüber dem Frauenförderungsplan 2014/2015 ist eine Steigerung in der Verwendungsgruppe A1 von 36,99 % auf 39,64 % und in der Verwendungsgruppe A2 von 46,67 % auf über 50 %, konkret auf 51,85 %, zu verzeichnen.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2018
Gesetzesnummer
20009757
Dokumentnummer
NOR40189114
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