§ 2.
Als gefährliche Abfälle gelten weiters
- 1. Schlacken und Aschen aus Abfallverbrennungsanlagen (Schlüsselnummer 31308 der ÖNORM S 2100, „Abfallkatalog“, ausgegeben am 1. März 1990);
- 2. Flugaschen und -stäube aus Abfallverbrennungsanlagen (Schlüsselnummer 31309 der ÖNORM S 2100);
- 3. feste salzhaltige Rückstände aus der Rauchgasreinigung von Abfallverbrennungsanlagen und Abfallpyrolyseanlagen (Schlüsselnummer 31312 der ÖNORM S 2100);
- 4. feste salzhaltige Rückstände aus der Rauchgasreinigung von Feuerungsanlagen für konventionelle Brennstoffe (ohne Rea-Gipse), (Schlüsselnummer 31314 der ÖNORM S 2100);
- 5. Schlamm aus der Gas- und Abgasreinigung (Schlüsselnummer 31660 der ÖNORM S 2100);
- 6. Schlacken und Aschen aus Abfallpyrolyseanlagen (Schlüsselnummer 31316 der ÖNORM S 2100);
- 7. Salzschlacken aluminiumhaltig (Schlüsselnummer 31211 der ÖNORM S 2100);
- 8. Salzschlacken magnesiumhaltig (Schlüsselnummer 31212 der ÖNORM S 2100);
- 9. chrom(III)haltiger Galvanikschlamm (Schlüsselnummer 51103 der ÖNORM S 2100);
- 10. kupferhaltiger Galvanikschlamm (Schlüsselnummer 51104 der ÖNORM S 2100);
- 11. zinkhaltiger Galvanikschlamm (Schlüsselnummer 51105 der ÖNORM S 2100);
- 12. nickelhaltiger Galvanikschlamm (Schlüsselnummer 51107 der ÖNORM S 2100);
- 13. kobalthaltiger Galvanikschlamm (Schlüsselnummer 51108 der ÖNORM S 2100);
- 14. edelmetallhaltiger Galvanikschlamm (Schlüsselnummer 51110 der ÖNORM S 2100);
- 15. sonstige Galvanikschlämme (Schlüsselnummer 51112 der ÖNORM S 2100);
- 16. sonstige verunreinigte Böden, sofern sie mit umweltgefährdenden Stoffen soweit verunreinigt wurden, daß eine besondere Behandlung erforderlich ist (Schlüsselnummer 31424 der ÖNORM S 2100);
- 17. Abfälle aus dem medizinischen Bereich, die innerhalb und außerhalb des medizinischen Bereichs eine Gefahr darstellen und daher in beiden Bereichen einer besonderen Behandlung bedürfen gemäß Punkt 3.3 der ÖNORM S 2104, „Abfälle aus dem medizinischen Bereich“, ausgegeben am 1. März 1988, anzugeben mit der Schlüsselnummer 97101 der ÖNORM S 2100;
- 18. Desinfektionsmittel der Schlüsselnummer 53507 der ÖNORM
- S 2100;
- 19. Arzneimittel, wassergefährdend, schwermetallhaltig (z. B. Blei, Cadmium, Zink, Quecksilber, Selen) und Zytostatica der Schlüsselnummer 53510 der ÖNORM S 2100;
- 20. FCKW-haltige Produkte, wie z. B. Kühlgeräte, anzugeben mit der Schlüsselnummer 55205 der ÖNORM S 2100;
- 21. toxische Schwermetalle enthaltende Produkte, wie insbesondere Akkumulatoren, Batterien, Cartridges von Kopiergeräten und Laserdruckern, Gasentladungslampen, anzugeben mit der jeweils in der ÖNORM S 2100 angeführten Schlüsselnummer;
- 22. Speiseöle (z. B. Frittieröle und Speisefette), anzugeben mit der Schlüsselnummer 12302 der ÖNORM S 2100;
- 23. sonstige gefährliche Stoffe, Zubereitungen und Fertigwaren sowie Pflanzenschutzmittel und andere Produkte, die auf Grund der für sie geltenden bundesrechtlichen Vorschriften als Problemstoffe oder als nicht geeignet zur Entsorgung gemeinsam mit Hausmüll oder über die Kanalisation gekennzeichnet sind, anzugeben mit der jeweils in der ÖNORM S 2100 angeführten Schlüsselnummer, sowie
- 24. flüssige Mineralölerzeugnisse, Emulsionen von Erzeugnissen von flüssigen Mineralölerzeugnissen, Motor-, Getriebe- und Hydrauliköle aus synthetischen Kohlenwasserstoffen oder Carbonsäureestern und Schmiermittel auf Basis pflanzlicher Öle, die
- a) mehr als 15 vH - bezogen auf die Masse - Verunreinigungen aus einer produktspezifischen Verwendung des Stoffes,
- b) mehr als 30 ppm polychlorierte Biphenyle oder Terphenyle
- (PCB, PCT),
- c) mehr als 0,5 vH - bezogen auf die Masse - Halogene enthalten oder
- d) einen Flammpunkt unter 55 ºC aufweisen,
- anzugeben mit den jeweils in der ÖNORM S 2100 angeführten Schlüsselnummer.
Schlagworte
Flugstaub, Gasreinigung, Motoröl, Getriebeöl
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2021
Gesetzesnummer
10010657
Dokumentnummer
NOR12135515
alte Dokumentnummer
N8199113931J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
