Entgelt
§ 2.
Der Au-Pair-Kraft mit Wohnung und Verpflegung bei Arbeitgeber/in (Gastfamilie) gebührt für die Tätigkeit als Au-Pair-Kraft (Kinderbetreuung und leichte Mithilfe im Haushalt) für eine Arbeitszeit von 18 Stunden inklusive Arbeitsbereitschaft ein monatlicher Mindestbruttobarlohn von 425,70 €.
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2017
Gesetzesnummer
20009711
Dokumentnummer
NOR40188071
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