§ 2 Erklärung von Teilen des Garnisonsübungsplatzes und des Sprengübungsplatzes Obere Fellach zu Sperrgebieten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1972

§ 2.

Die Grenzen der Sperrgebiete verlaufen entlang der gemeinsamen Grenze jener Grundstücke, die mit ihrer Bezeichnung in den Katastermappen der Katastralgemeinde St. Martin I bei Villach in den Anlagen 1 und 2 angeführt sind, und innerhalb von Grundstücken entlang jener Linie, die in den Anmerkungen dieser Anlagen nach Merkmalen der Katastermappe bezeichnet sind.

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2025

Gesetzesnummer

10005380

Dokumentnummer

NOR12059677

alte Dokumentnummer

N4197214738L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)