§ 2 Erklärung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2011 zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2011

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 254/2012

Inhalt der Satzung

§ 2.

  1. 1. Die zwischen dem Österreichischen Roten Kreuz und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene

Vereinbarung betreffend Abänderungen des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2010 ab 1. Jänner 2011 (ÖRK-Kollektivvertragsabschlusss 2011),

beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 226/2011 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 25. Mai 2011 kundgemacht,

wird zur Satzung erklärt.

  1. 2. Von der Satzungserklärung sind Bestimmungen ausgenommen, soweit sie sich auf Fachbereiche außerhalb der in § 1 lit. a angeführten Fachbereiche beziehen.
  2. 3. Im Übrigen werden die in der Vereinbarung enthaltenen Änderungen der bundesländerspezifischen Anhänge für das jeweils darin angeführte Bundesland mit nachstehenden Ausnahmen zur Satzung erklärt:

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2019

Gesetzesnummer

20007325

Dokumentnummer

NOR40129281

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