materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 254/2012
Inhalt der Satzung
§ 2.
- 1. Die zwischen dem Österreichischen Roten Kreuz und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene
Vereinbarung betreffend Abänderungen des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2010 ab 1. Jänner 2011 (ÖRK-Kollektivvertragsabschlusss 2011),
beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 226/2011 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 25. Mai 2011 kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
- 2. Von der Satzungserklärung sind Bestimmungen ausgenommen, soweit sie sich auf Fachbereiche außerhalb der in § 1 lit. a angeführten Fachbereiche beziehen.
- 3. Im Übrigen werden die in der Vereinbarung enthaltenen Änderungen der bundesländerspezifischen Anhänge für das jeweils darin angeführte Bundesland mit nachstehenden Ausnahmen zur Satzung erklärt:
- Abschnitt V Z 1
- Abschnitt VI Z 6
- Abschnitt VIII Z 4.
Zuletzt aktualisiert am
26.11.2019
Gesetzesnummer
20007325
Dokumentnummer
NOR40129281
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
