§ 2 Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2022

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 274/2023

Inhalt der Satzung

§ 2.

  1. 1. Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene

Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen (Stand 1. Mai 2022),

wird zur Satzung erklärt.

  1. 2. Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
  1. §§ 1 und 2
  2. § 17a
  3. § 31
  4. § 34 mit Ausnahme des letzten Absatzes
  1. 3. Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2022 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (§ 3 Abs. 1) ersetzt.

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2023

Gesetzesnummer

20011988

Dokumentnummer

NOR40246686

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