materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 274/2023
Inhalt der Satzung
§ 2.
- 1. Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene
Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen (Stand 1. Mai 2022),
- beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft unter Registerzahl KV 372/2022 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 29. Juni 2022 kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
- 2. Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
- 3. Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2022 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (§ 3 Abs. 1) ersetzt.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2023
Gesetzesnummer
20011988
Dokumentnummer
NOR40246686
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
