§ 2 Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2021

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 300/2022

Inhalt der Satzung

§ 2.

  1. 1. Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene

Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen (Stand 1. Mai 2021),

wird zur Satzung erklärt.

  1. 2. Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
  1. §§ 1 und 2
  2. § 17a
  3. § 31
  4. § 34 mit Ausnahme des letzten Absatzes
  1. 3. Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2021 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (§ 3 Abs. 1) ersetzt.

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2022

Gesetzesnummer

20011571

Dokumentnummer

NOR40235207

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)