§ 2 Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2019

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 281/2020

Inhalt der Satzung

§ 2.

  1. 1. Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene

Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen (Stand 1. Mai 2019),

wird zur Satzung erklärt.

  1. 2. Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
  1. §§ 1 und 2
  2. § 17a
  3. § 31
  4. § 34 mit Ausnahme des letzten Absatzes
  1. 3. Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2019 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (§ 3 Abs. 1) ersetzt.

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2020

Gesetzesnummer

20010723

Dokumentnummer

NOR40216313

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