materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 281/2020
Inhalt der Satzung
§ 2.
- 1. Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene
Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen (Stand 1. Mai 2019),
- beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 345/2019 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 14. Juni 2019 kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
- 2. Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
- 3. Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2019 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (§ 3 Abs. 1) ersetzt.
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2020
Gesetzesnummer
20010723
Dokumentnummer
NOR40216313
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
