§ 2 Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2017

Inhalt der Satzung

§ 2.

  1. 1. Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene

Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen (Stand 1. Mai 2017),

  1. beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 257/2017 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 10. Mai 2017 kundgemacht,

wird zur Satzung erklärt.

  1. 2. Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
  1. 3. Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2017 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (§ 3 Abs. 1) ersetzt.

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2018

Gesetzesnummer

20009887

Dokumentnummer

NOR40193490

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