materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 201/2023
Inhalt der Satzung
§ 2.
- 1. Die zwischen dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, am 31. März 2022 abgeschlossene
Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren,
- beim Bundesministerium für Arbeit unter Registerzahl KV 406/2022 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 19. Juli 2022 kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
- 2. Von der Satzungserklärung werden die §§ 1, 4 und 5 der angeführten Punktation ausgenommen.
Schlagworte
Dienstnehmer, Dienstnehmerin
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2023
Gesetzesnummer
20012049
Dokumentnummer
NOR40247807
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